Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich / Allgemein

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
  • Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn heartcom sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
  • Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
  • Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der  in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

§ 2 Vertragsschluss

  • Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch heartcom bedarf.
  • Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen heartcom als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind heartcom namentlich zu benennen.
  • Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.

§ 3 Offene Lehrgänge

  • Offene Lehrgänge in den Räumlichkeiten von heartcom können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 10 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann heartcom vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer an heartcom besteht in diesem Fall nicht.
  • heartcom kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die heartcom nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen heartcom sind ausgeschlossen.

§ 4 Inhouse-Lehrgänge

  • Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern je Lehrgang voraus.
  • Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 37,04 € netto  pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
  • Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen der eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen.

§ 5 Lehrgänge nach DGUV

  • Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV übernimmt in aller Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt seitens heartcom direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 37,04 € netto für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 37,04 € netto für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem  Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.
  • Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen hat.

§ 6 Lehrgangsstornierung

  • Lehrgänge können bis 8 Tage vor geplantem Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos storniert werden.
  • Bei Stornierungen im Zeitraum 7 Tage bis 1 Tag (24 Stunden) vor Lehrgangsbeginn werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
    • Inhouse-Lehrgänge: 25,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Lehrgangstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 50% des vereinbarten Preises netto berechnet.
    • Offene-Lehrgänge heartcom: 25,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Kurstag
  • Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn, am geplanten Lehrgangstag oder bei Nichtteilnahme an offenen Lehrgängen werden die folgenden Ausfallkosten dem Auftraggeber oder Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für etwaige Ersatztermine fallen erneut die Lehrgangsgebühren an.
    • Inhouse-Lehrgänge: 37,04 € netto je Teilnehmer pro geplantem Lehrgangstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen. Bei vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 100% des angebotenen Preises netto berechnet.
    • Offene-Lehrgänge heartcom: 37,04 € netto je Teilnehmer pro geplantem Kurstag
  • Für Lehrgänge die durch eine Pandemie (z.B. COVID-19) begründet storniert werden, fallen 31 Tage – 1 Tag vor gebuchtem Lehrgang 50% und im Zeitraum 1 Tag (24 Std.) vor geplantem Lehrgangstag 100% Stornogebühren an. Berechnung erfolgt dabei auf Basis von Einzelteilnehmern (Mindestteilnehmerzahl 12 Personen bei Inhouse-Lehrgängen) oder Lehrgangspauschalen.  Sollte die Stornierung nachweislich durch staatliche Vorgaben begründet sein, entfällt eine Stornogebühr. Grundlage ist hierbei der Tag der Stornierung.
  • Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.

§ 7 Fristlose Kündigung

  • heartcom kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querlatorisches Verhalten.
    • Ehrverletzung aller Art gegenüber der Lehrgangsleitung, Teilnehmern oder Beschäftigten von heartcom.
    • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
    • Missbrauch des Lehrganges für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie  Agitationen aller Art.
    • Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
  • Lehrgangsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.

§ 8 Entgelte

  • Das Lehrgangsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Programms (Aushang, Programm, Preisliste, Angebot).
  • Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
  • Für Seminare nach DGUV der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen.

§ 9 Teilnahmebestätigungen / -zertifikate

  • Teilnahmebestätigungen und -zertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme am entsprechenden Lehrgang eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
  • Ersatzbescheinigungen und –zertifikate werden gegen eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € zzgl. MwSt. ausgestellt.
  • Bei Schreibfehlern durch heartcom besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € zzgl. MwSt. fällig.

§ 10 Urheberrecht

  • Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen, etc. zu Lehrgängen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Lehrgangsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Unterlagen und Präsentationen die auf der Webseite von heartcom oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt.  Eine Vervielfältigung oder  Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  • Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von 1000,00 € geahndet.

§ 11 Datenschutz

  • Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.
  • Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung des Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet oder im Rahmen einer Referenzliste zu.
  • Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

§ 12 Haftung

  • heartcom haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Lehrgänge, Auswahl und Kontrolle der Lehrgangsleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Lehrgangsentgeltes beschränkt.
  • heartcom übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Lehrgangsvoraussetzungen bei den Lehrgangsteilnehmern oder dem Auftraggeber ergeben.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
  • Gerichtsstand ist ausschließlich Nürnberg.