Unser Notfalltraining Zahnarzt macht Sie fit für Notfälle in Ihrer Praxis

Obwohl alle Zahnärzte bereits über das Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 95 d SGB V). Demnach ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet und muss alle fünf Jahre der für ihn zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen, dass er dieser Pflicht in den zurückliegenden fünf Jahren nachgekommen ist. Jeder Vertragszahnarzt muss innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen. Die Punktewertigkeit der Fortbildung richtet sich nach der Bewertung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).