Unser Notfalltraining Zahnarzt macht Sie fit für Notfälle in Ihrer Praxis
Obwohl alle Zahnärzte bereits über das Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 die Fortbildungspflicht der Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 95 d SGB V). Demnach ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet und muss alle fünf Jahre der für ihn zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen, dass er dieser Pflicht in den zurückliegenden fünf Jahren nachgekommen ist. Jeder Vertragszahnarzt muss innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen. Die Punktewertigkeit der Fortbildung richtet sich nach der Bewertung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).
- Kurzvortrag „Plötzlicher Herztod“
- Basismaßnahmen der Ersten Hilfe
- Aktuelle Richtlinien Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Beatmung mit Hilfsmitteln
- Einbindung eines AED in die Wiederbelebung
- Notfallmanagement
- Praxistraining unter Nachstellung realer Notfallsituationen
- Analyse jeder Trainingseinheit
- Fragerunde
- AED Geräteeinweisung nach §10 MPBetreibV
- AED Erstinbetriebnahme (falls noch nicht erfolgt)
- Erstellung Medizinproduktebuch (falls noch nicht erfolgt)
- Alle Betreiber eines AED (Automatisierter Externer Defibrillator)
- Dauer 3 Stunde (180 Minuten)
- Kosten auf Anfrage
- Teilnehmerzahl max. 12 Personen
- Lehrgang mit baugleichem AED-Trainer
- Durchführung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Jeder Teilnehmer erhält unseren Erste Hilfe Pocket Guide im Geldbeutelformat