Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich / Allgemein
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
- Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn heartcom sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
- Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
- Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der Auftraggeber in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch heartcom bedarf.
- Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen heartcom als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind heartcom namentlich zu benennen.
- Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
§ 3 Offene Lehrgänge
- Offene Lehrgänge in den Räumlichkeiten von heartcom können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 10 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann heartcom vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer gegen heartcom besteht in diesem Fall nicht.
- heartcom kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die heartcom nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten), nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen heartcom sind ausgeschlossen.
§ 4 Inhouse-Lehrgänge
- Inhouse-Lehrgänge nach DGUV in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern je Lehrgang voraus. Die Teilnehmerzahl für alle anderen Lehrgänge richtet sich nach individueller Vereinbarung.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 46,31 € netto pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
- Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 qm aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer einzusetzen.
§ 5 Lehrgänge nach DGUV
- Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV übernimmt in aller Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt seitens heartcom direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 46,31 € netto für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 46,31 € netto für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.
- Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.
§ 6 Lehrgangsstornierung
Stornobedingungen
- Stornierung mit Neuterminierung bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn: 0 % der Lehrgangsgebühr
- Stornierung mit Neuterminierung 29 bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn: 25 % der Lehrgangsgebühr
- Stornierung mit Neuterminierung weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühr
- Stornierung ohne Neuterminierung: 100 % der Lehrgangsgebühr
Offene Lehrgänge – Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % auf Basis des aktuellen Verrechnungssatzes der DGUV fällig.
Form
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei heartcom.
§ 7 Fristlose Kündigung
- heartcom kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
§ 8 Haftung
- heartcom haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet heartcom auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Vermittlung von Kursinhalten (insbesondere Erste-Hilfe- und AED-Schulungen) erfolgt nach bestem Wissen und den anerkannten Regeln der jeweiligen Fachgesellschaften. Eine Haftung für den Ausgang von Notfallsituationen, in denen Teilnehmer die erlernten Maßnahmen anwenden, ist ausgeschlossen, soweit heartcom kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Schulung zur Last fällt.
- Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer, die während des Lehrgangs mitgebracht oder aufbewahrt werden, übernimmt heartcom keine Haftung, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von heartcom.
§ 9 Datenschutz
- heartcom verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer und Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung sowie zur Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, jeweils im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger nach § 5) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der Betroffenen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von heartcom unter [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Sämtliche im Rahmen der Lehrgänge überlassenen Unterlagen, Präsentationen, Skripte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt.
- Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung dieser Materialien, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von heartcom.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von heartcom in Nürnberg. heartcom ist außerdem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
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