Eine AED Ersteinweisung und Erstinbetriebnahme ist bei Beschaffung eines Defibrillators vor der ersten Nutzung gesetzlich vorgeschrieben

AED (Automatisierte Externe Defibrillatoren) unterliegen in Deutschland dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG), sowie der Medizin-Produkte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV). Dieses Gesetz besagt, dass Defibrillatoren vor dem Einsatz an Patienten vom Hersteller oder einer vom Hersteller beauftragten Person vor Ort eingewiesen werden müssen! Privatpersonen und Vereine sind hiervon in der Regel ausgenommen.

Der Betreiber, nicht der Lieferant, unterliegt der Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme für eine Geräteeinweisung nach MPG zu sorgen. Sollte bereits ein baugleiches Modell des Herstellers vorhanden sein und eine entsprechende Ersteinweisung bereits stattgefunden haben, wird keine erneute Einweisung für neu erworbene Geräte benötigt.

heartcom bietet gesetzliche Ersteinweisungen und -inbetriebnahmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz für verschiedene Hersteller an.

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