Eine AED Ersteinweisung und Erstinbetriebnahme ist bei Beschaffung eines Defibrillators vor der ersten Nutzung gesetzlich vorgeschrieben
AED (Automatisierte Externe Defibrillatoren) unterliegen in Deutschland dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG), sowie der Medizin-Produkte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV). Dieses Gesetz besagt, dass Defibrillatoren vor dem Einsatz an Patienten vom Hersteller oder einer vom Hersteller beauftragten Person vor Ort eingewiesen werden müssen! Privatpersonen und Vereine sind hiervon in der Regel ausgenommen.
Der Betreiber, nicht der Lieferant, unterliegt der Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme für eine Geräteeinweisung nach MPG zu sorgen. Sollte bereits ein baugleiches Modell des Herstellers vorhanden sein und eine entsprechende Ersteinweisung bereits stattgefunden haben, wird keine erneute Einweisung für neu erworbene Geräte benötigt.
heartcom bietet gesetzliche Ersteinweisungen und -inbetriebnahmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz für verschiedene Hersteller an.
AED EINWEISUNG BASIC
- AED-Erstinbetriebnahme
- AED-Geräteeinweisung nach §10 der MPBetreibV
- Erstellung Medizinproduktebuch
- Fragerunde
- Dauer 1 Stunde (60 Minuten)
- Kosten 249,00 € netto zzgl. MwSt.
- Teilnehmerzahl max. 20 Personen
- Lehrgang mit baugleichem AED-Trainer
- Durchführung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Jeder Teilnehmer erhält unseren Erste Hilfe Pocket Guide im Geldbeutelformat
AED EINWEISUNG PLUS
- AED-Erstinbetriebnahme
- AED-Geräteeinweisung nach §10 der MPBetreibV
- Erstellung Medizinproduktebuch
- Kurzvortrag „Plötzlicher Herztod“
- Aktuelle Richtlinien Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Kurzes Praxistraining Wiederbelebung inkl. Einsatz des AED
- Fragerunde
- Dauer 2 Stunden (120 Minuten)
- Kosten 349,00 € netto zzgl. MwSt.
- Teilnehmerzahl max. 12 Personen
- Lehrgang mit baugleichem AED-Trainer
- Durchführung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Jeder Teilnehmer erhält unseren Erste Hilfe Pocket Guide im Geldbeutelformat