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Zum 01.01.2016 treten neuen Bestimmungen im Bereich Erste-Hilfe-Lehrgänge für Führerscheine (FeV) in Kraft.
Die bisherigen Kurse Lebensrettende Sofortmaßnahmen werden durch die bundesweit einheitliche Erste Hilfe Ausbildung im Umfang von 9 UE (analog DGUV 1 für Betriebliche Ersthelfer) abgelöst. Somit benötigen zukünftig alle Führerscheinerwerber der Klassen A, B, C und T den „neuen Erste-Hilfe-Kurs“.
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